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Jedes Kind ist einzigartig. Verschiedensein ist selbstverständlich und bereichernd. 

Laut Schulgesetz (§ 2 SchulG) hat jedes Kind ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung, ungeachtet seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner religiösen oder politischen Anschauung, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten. 

Inklusion bedeutet, der Alltag wird so gestaltet, dass jedes Kind auf seine Art aktiv und selbständig teilnehmen kann. Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung haben aufgrund individueller Erfahrungen die Möglichkeit voneinander zu lernen. 

Bei Kindern mit erhöhtem sozialpädagogischem Förderbedarf begleiten und unterstützen alle pädagogischen Fachkräfte die ganzheitliche Entwicklung im Gruppengeschehen. 

Umsetzung der inklusiven Arbeit an unserer Schule:

• gute Vorbereitung der Eingewöhnung im Austausch mit Frühförderung und Eltern, 

• dem Kind und den Familien Sicherheit und Wertschätzung vermitteln, 

• professionelles Beobachten und Dokumentieren,

• individuelle Förderpläne erstellen,

• anregende Umgebung und Raum für Selbstbildungsprozesse schaffen, 

• Ressourcenorientierung: Interessen der Kinder aufnehmen und sie an Neues heranführen, 

• im Alltag zu intensiver Wahrnehmung, Verbalisierung und Handlungen auffordern, 

• zur Selbständigkeit anregen und unterstützen, 

• regelmäßiger Austausch im multiprofessionellen Team sowie mit den Eltern und anderen externen Helfersystemen.